grundbuch
1Grundbuch — ↑Kataster …
2Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …
3Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …
4Grundbuch — das Grundbuch, ü er (Mittelstufe) Buch, in dem Eigentumsverhältnisse und Lasten des Grundstücks erfasst werden Beispiel: Die Hypothek wurde in das Grundbuch eingetragen. Kollokation: ein Grundbuch anlegen …
5Grundbuch — I. Buchführung:1. Begriff: ⇡ Journal. 2. Die Eintragungen in das G. sind zeitgerecht, vollständig, richtig und geordnet zu bewirken (§ 239 II HGB). Vgl. auch ⇡ Buchführung, ⇡ Buchführungspflicht. II. Grundstücksrecht:Öffentliches Register, vom ⇡… …
6Grundbuch — [amtliches] Grundstücksverzeichnis, Flurbuch, Kataster. * * * Grundbuch,das:Flurbuch·Grundstücksverzeichnis·Kataster …
7Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt — Das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) führt im Fürstentum Liechtenstein die ihm gesetzlich zugewiesenen Register und Bücher, übt die ihm zugewiesene Aufsichtstätigkeit aus und erlässt eigene Entscheidungen. Inhaltsverzeichnis 1… …
8Grundbuch, das — Das Grúndbūch, des es, plur. die bǖcher, im Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das Collegium der dazu gehörigen Personen. So hat gemeiner Stadt …
9Grundbuch — Grụnd·buch das; ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets und deren Besitzer eingetragen werden || K : Grundbuchamt, Grundbucheintrag …
10Grundbuch — Grụnd|buch …