gesamtschuldner
1Gesamtschuldner — heißen mehrere Schuldner, wenn sie eine Leistung in der Weise schulden, daß jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern darf. Jedoch steht es dem Gläubiger frei, die Leistung nach… …
2Gesamtschuldner — ↑Korrealschuldner …
3Gesamtschuldner — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 …
4Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… …
5Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner 〈m. 3〉 mehrere Schuldner, die zusammen zu einer Leistung verpflichtet sind; Sy Korrealschuldner, Solidarschuldner * * * Ge|sạmt|schuld, die: gesamte Schuld: diese Posten summieren sich zu einer G. von etwa 500 Millionen Euro …
6Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner (Rechtssprache) …
7Aufteilung der Steuerschuld — ⇡ Gesamtschuldner, ⇡ Ergänzungsbescheid …
8Gesamtschuld — Die Gesamtschuld (im österreichischen und Schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung …
9Gesamtschuldnerische Haftung — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 …
10Ergänzungsbescheid — 1. E. zum ⇡ Feststellungsbescheid: Ist eine notwendige Feststellung in einem Feststellungsbescheid unterblieben, ist sie in einem E. nachzuholen (§ 179 III AO). Die Nachholung kann nur innerhalb der Feststellungsfrist erfolgen. Voraussetzung für… …