funkgeheimnis

  • 1Postgeheimnis — Schutz der Unverletzlichkeit von Postsendungen, garantiert durch Art. 10 GG und § 35 PostG. 1. Umfang: Verpflichtung desjenigen, der geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirtkt (1) zur Verschwiegenheit über alle näheren Umstände des… …

    Lexikon der Economics