ertragshoheit

  • 1Ertragshoheit — Ertragshoheit,   Finanzwissenschaft: das Recht einer Gebietskörperschaft, das Aufkommen an bestimmten Steuern zu vereinnahmen. Die Ertragshoheit von Bund, Ländern und Gemeinden an den verschiedenen Steuern ist in Art. 106 und 107 GG geregelt… …

    Universal-Lexikon

  • 2Ertragshoheit — ⇡ Steuerertragshoheit …

    Lexikon der Economics

  • 3Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 4Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 6Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 7Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 8Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

    Deutsch Wikipedia

  • 9Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland) — Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der… …

    Deutsch Wikipedia

  • 10Finanzhoheit — Fi|nạnz|ho|heit 〈f. 20〉 Recht zur Verteilung der öffentl. Gelder u. zur Steuererhebung * * * Fi|nạnz|ho|heit, die: Recht des Staates, von seinen Bürgern Abgaben zu erheben. * * * Finạnzhoheit,   Finạnzgewalt, als Teil der Staatshoheit die… …

    Universal-Lexikon