erlaucht
1Erlaucht — ist die förmliche Anrede für die Häupter mediatisierter reichsgräflicher Geschlechter. Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Anrede 2.1 Allgemein 2.2 Deutschland …
2erlaucht — erlaucht: Die mitteld. Form des 2. Partizips von mhd. erliuhten »erleuchten, aufleuchten« (vgl. ↑ leuchten), erluht, erscheint seit dem 15. Jh. als Lehnübersetzung von lat. illustris »strahlend, berühmt«, das seit spätrömischer Zeit als Hoftitel… …
3Erlaucht — Erlaucht, adj. et adv. welches in dem gemeinen Sprachgebrauche längst veraltet ist, ehedem aber für illustris, berühmt, üblich war. Ther irlichte tag, der feyerliche Tag, Notker. Besonders wurde es ehedem, so wohl im Oberdeutschen als… …
4Erlaucht — erlaucht: Die mitteld. Form des 2. Partizips von mhd. erliuhten »erleuchten, aufleuchten« (vgl. ↑ leuchten), erluht, erscheint seit dem 15. Jh. als Lehnübersetzung von lat. illustris »strahlend, berühmt«, das seit spätrömischer Zeit als Hoftitel… …
5Erlaucht — Erlaucht, sonst der Titel der regierenden Reichsgrafen, welche auf den Titel Excellenz keinen Anspruch machen konnten; jetzt wird E., vermöge Bundesbeschlusses vom 13. Febr. 1829 (für Bentinck vom 12. Juni 1845) den Häuptern der gräflichen… …
6Erlaucht — (entstanden aus »erleuchtet«), sonst Titel der regierenden Reichsgrafen. Durch Bundesbeschluß vom 13. Febr. 1829 ist dieses Prädikat den Häuptern der vormals reichsständischen, seit 1806 mediatisierten gräflichen Familien verliehen worden. Doch… …
7Erlaucht — (s.v.w. Erleuchtet), früher Titel der regierenden Reichsgrafen, jetzt Prädikat der Häupter der vormals reichsunmittelbaren gräfl. Häuser …
8Erlaucht — Erlaucht, sonst der Titel regierender Reichsgrafen, durch Bundesbeschluß vom 13. Febr. 1829 den Häuptern der ehemals reichsunmittelbaren, jetzt mediatisirten gräfl. Familien ertheilt …
9erlaucht — erlaucht:1.⇨angesehen(1)–2.vonerlauchterGeburt:⇨adlig(1) erlauchtwürdig,erhaben,würdevoll,respektabel,renommiert,angesehen,anerkannt,geschätzt,geachtet …
10erlaucht — ↑illuster …