eisenbahnhoheit
1Eisenbahnhoheit — Eisenbahnhoheit, Eisenbahnhoheitsrecht. Darunter wird in den Lehrbüchern des Staatsrechts und des Eisenbahnrechts vielfach die Gesamtheit der dem Staat den Eisenbahnen gegenüber zustehenden Rechte zusammengefaßt. Als solche Hoheitsrechte werden… …
2Bahnpolizei — (railway police; police des chemins de fer; polizia delle strade ferrate) ist ein ebenso vieldeutiger Begriff wie jener der Polizei überhaupt. I. A. Vom Standpunkt des täglichen Sprachgebrauchs wie von jenem der Staatswissenschaften, insbesondere …
3Erste deutsche Eisenbahn — Die erste Eisenbahn in Deutschland nahm 1835 ihren Betrieb auf. Aus Privat und ländereigenen Bahnen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein Staatsunternehmen, das seitdem den Großteil des Schienenverkehrs in Deutschland betreibt.… …
4Geschichte der Eisenbahn in Deutschland — Titelseite von Lists Schrift „Über ein sächsisches Eisenbahn System als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahn Systems und insbesondere über die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden“, Leipzig 1833 Die erste maschinell… …
5Länderbahnen — Die erste Eisenbahn in Deutschland nahm 1835 ihren Betrieb auf. Aus Privat und ländereigenen Bahnen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein Staatsunternehmen, das seitdem den Großteil des Schienenverkehrs in Deutschland betreibt.… …
6Aufsichtsrecht — (right of survey; droit de surveillance; diritto di sorveglianza) des Staates, das aus der staatlichen Eisenbahnhoheit (s.d.) fließende Recht, durch entsprechende Einflußnahme auf Bau, Betrieb und Verwaltung von Eisenbahnen das staatliche und… …
7Deutsche Eisenbahnen — Deutsche Eisenbahnen. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliches. II. Der jetzige Stand des deutschen Eisenbahnwesens. A. Länge und Eigentumsverhältnisse. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. 2. Bauliche Anlagen. 3. Fahrzeuge. 4. Eisenbahnbetrieb. 5.… …
8Eisenbahnregal — Eisenbahnregal, in der älteren deutschen Privatrechtslehre und Finanzwissenschaft angenommene Bezeichnung für den Ausfluß des wirtschaftlichen (nutzbaren) Hoheitsrechts, kraft dessen der Staat im Namen des öffentlichen Interesses das Unternehmen… …
9Eisenbahngesetze — Gesetzgebung in Ausübung der Eisenbahnhoheit, die für die Bundeseisenbahnen (Art. 73 Nr. 6a GG) und als konkurrierende Gesetzgebung über die Schienenbahnen, die nicht Bundesbahnen sind, mit Ausnahme der Bergbahnen, beim Bund liegt (Art. 74 Nr. 23 …