ein akkreditiv eröffnen

  • 1Akkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… …

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  • 2Akkreditiv — Kreditbrief; Beglaubigungsschreiben * * * Ak|kre|di|tiv 〈n. 11〉 1. Kreditbrief 2. Zahlungsauftrag, Anweisung (an eine Bank) 3. = Beglaubigungsschreiben [→ akkreditieren] * * * Ak|kre|di|tiv, das; s …

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  • 3Dokumentenakkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… …

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  • 4L/C — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… …

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  • 5Letter of Credit — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… …

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  • 6Nachsichtakkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… …

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  • 7akkreditieren — beurkunden; bestätigen; verbürgen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; legalisieren * * * ak|kre|di|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. jmdn. akkreditieren 1.1 jmdm. Kredit einräumen od. verschaffen 1 …

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  • 8Forfaiting — Forfaitierung (nach franz. à forfait: „in Bausch und Bogen” ohne Regress) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Allerdings haftet der Verkäufer für… …

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  • 9Forfaitierung — (nach franz. à forfait: „in Bausch und Bogen” ohne Regress) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Allerdings haftet der Verkäufer für den… …

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  • 10Gegenakkreditiv — Back to Back Akkreditiv. Ein G. entsteht, indem z.B. ein Exporthändler (Zwischenhändler, Transithändler) oder ein Generalunternehmer auf Grundlage eines zu seinen Gunsten eröffneten ⇡ Akkreditivs seine Bank beauftragt, Back to Back zu diesem… …

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