effektenmarkt
1Effektenmarkt — Ef|fẹk|ten|markt, der: Effektenbörse …
2Alte Börse (Frankfurt) — Die Alte Börse von Nordwesten, 1845 (Stahlstich von Wilhelm Lang nach Vorlage von Jakob Fürchtegott Dielmann) …
3Börsensteuer — Börsensteuer, die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer (s. Verkehrssteuern), die teils bei der Ausgabe solcher Papiere (Emissionssteuer), teils von jedem weitern an diese Papiere sich anknüpfenden Geschäft… …
4Effekten — (franz. effets) sind Habseligkeiten, Besitz an beweglichen Gütern, oder was jemand auf Reisen zu seinem Gebrauch mit sich führt (Reiseeffekten). Im besondern heißen E. (effets publics) die börsengängigen, auf lange Fristen laufenden Wertpapiere… …
5Aktienwesen — Aktienwesen. Inhalt: I. Aktiengesellschaft; II. Aktienbeteiligung des Staates; III. Aktienhandel. I. Aktiengesellschaft (joint stock company; société par actions; società anonima). Sie stellt eine zu den verschiedensten Betriebszwecken geeignete… …
6Effekten — Ef|fẹk|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉 1. Wertpapiere 2. Urkunden über langfristige Kapitalanlagen, bewegl. Habe, Besitz (an Waren) * * * Ef|fẹk|ten <Pl.> [nach frz. effets, Pl. von: effet ↑ (Effet)]: 1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere …
7Abschlag — I. Form der Auktion:⇡ Veiling. II. Effektenmarkt:⇡ Disagio. III. Steuerrecht:1. Grundsätzliches: Im Steuerrecht wird i.d.R., wenn Schätzungen für den Wert eines Wirtschaftsgutes notwendig werden, ein A. vorgesehen, um den Unsicherheiten der… …