dingliches recht

  • 1dingliches Recht — dingliches Recht,   Recht: absolutes, subjektives Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und durch besondere (dingliche) Ansprüche gegenüber jedem Dritten geschützt ist, z. B. Eigentum (Sachenrecht); beim beschränkten… …

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  • 2Dingliches Recht — nennt man diejenige Machtbefugnis über eine Sache (s. Sache), die nicht aus der Verpflichtung eines andern Berechtigten sich ableitet, sondern als unmittelbare erscheint und daher grundsätzlich jedermann gegenüber zur Geltung gebracht werden kann …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Dingliches Recht — Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. Rechtslage in einzelnen Ländern: Dingliches Recht (Deutschland) Dingliches Recht (Österreich) Kategorie: Sachenrecht …

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  • 4Dingliches Recht (Deutschland) — Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die… …

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  • 5dingliches Recht — ⇡ Sachenrechte, die die ⇡ Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (⇡ absolutes Recht) …

    Lexikon der Economics

  • 6beschränktes dingliches Recht — beschränktes dingliches Recht,   dingliches Recht …

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  • 7Recht der öffentlichen Sachen — Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Zur Sicherung der öffentlichen Funktion von Sachen, die dem Allgemeinwohl dienen, bezweckt das Recht der öffentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem …

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  • 8absolutes Recht — uneingeschränktes Recht * * * absolutes Recht,   ein gegenüber jedermann wirkendes und unabhängig von einseitiger Anerkennung bestehendes Recht (z. B. auf Leben, Freiheit, Eigentum), dessen Verletzung Abwehr und Schadensersatzansprüche auslöst;… …

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  • 9Ablösung (Recht) — Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der… …

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  • 10Trennungsprinzip (Recht) — Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung ist auf das Abstraktionsprinzip zurückzuführen, eine besondere Eigenheit des deutschen Rechts. Es besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft… …

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