bilanzdelikte
1Bilanzdelikte — 1. Begriff: Bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zweck der Täuschung, z.B. ⇡ Bilanzfälschung und ⇡ Bilanzverschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen,… …
2Bilanzklarheit — Bilanzierungsgrundsatz (§ 243 II HGB), der sich in einem äußerlich einwandfreien, übersichtlichen Bilanzbild ausdrückt. Verschiedenartige Aktiva und Passiva dürfen nicht zusammengezogen und grundsätzlich nicht miteinander verrechnet (§ 246 II… …