bilanzdelikte

  • 1Bilanzdelikte — 1. Begriff: Bewusst unwahre oder unterlassene Angaben in der Bilanz zum Zweck der Täuschung, z.B. ⇡ Bilanzfälschung und ⇡ Bilanzverschleierung durch irreführende Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch Bewertungen,… …

    Lexikon der Economics

  • 2Bilanzklarheit — Bilanzierungsgrundsatz (§ 243 II HGB), der sich in einem äußerlich einwandfreien, übersichtlichen Bilanzbild ausdrückt. Verschiedenartige Aktiva und Passiva dürfen nicht zusammengezogen und grundsätzlich nicht miteinander verrechnet (§ 246 II… …

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