besoldungsordnung
1Besoldungsordnung — Die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) regelt in Deutschland die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes und der Länder, wobei es den Ländern vorbehalten ist, ergänzende Regelungen durch Landesbesoldungsordnungen zu treffen (z. B.… …
2Besoldungsordnung C — Die Besoldungsordnung C war bis 2005 die Besoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an Hochschulen, sie wurde durch die Besoldungsordnung W abgelöst. Die Ämter gehörten zur Laufbahn des höheren Dienstes. Sie umfasste die Besoldungsgruppen… …
3Besoldungsordnung B — Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der… …
4Besoldungsordnung W — Die Besoldungsordnung W gilt für Hochschullehrer (Professoren) und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Sie wurde durch das Professorenbesoldungsreformgesetz[1] als Ersatz für die Besoldungsordnung C eingeführt. Der Buchstabe W… …
5Besoldungsordnung A — Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit… …
6Besoldungsordnung R — Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das …
7Besoldungsordnung — Be|sọl|dungs|ord|nung, die: Sammlung der Bestimmungen u. Tarife für die Besoldung. * * * Be|sọl|dungs|ord|nung, die: Sammlung der Bestimmungen u. Tarife für die Besoldung …
8Besoldungsordnung — Be|sọl|dungs|ord|nung …
9BesO — Besoldungsordnung EN salary scheme, pay plan …
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
10BBesO — Die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) regelt in Deutschland die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes und der Länder, wobei es den Ländern vorbehalten ist, ergänzende Regelungen durch Landesbesoldungsordnungen zu treffen (z. B.… …