beleihen
1Beleihen — (belehnen), auf einen verpfändeten Wertgegenstand ein Darlehen gewähren …
2Beleihen — * Beleihen, verb. irreg. act. (S. Leihen,) welches nur im Oberdeutschen für belehnen üblich ist, S. Belehnen …
3beleihen — ↑lombardieren …
4beleihen — V. (Oberstufe) einen Gegenstand als Pfand behalten und jmdm. dafür Geld geben Beispiel: Die aus der Weiterverwendung der Ware entstehenden Forderungen dürfen vom Käufer nur mit unserer Zustimmung beliehen werden …
5beleihen — be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. beleihen 1. jmdm. ein Darlehen geben 2. = belehnen ● ein Guthaben, Wertpapier beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden * * * be|lei|hen <st. V.; hat: 1. als Pfand nehmen u. dafür …
6beleihen — be·lei·hen; belieh, hat beliehen; [Vt] etwas beleihen meist einer Bank etwas als Sicherheit nennen und dafür Geld bekommen <ein Grundstück, ein Haus beleihen> …
7beleihen — 1. (Bankw.): lombardieren; (Seew. früher): verbodmen. 2. (schweiz.): belehnen …
8beleihen — be|lei|hen …
9Beleihung — Be|lei|hung 〈f. 20〉 das Beleihen * * * Be|lei|hung, die; , en: das Beleihen; das Beliehenwerden. * * * Beleihung, Beleihen, Krediteinräumung gegen Verpfändung eines Gegenstandes oder Belastung eines Rechtes, besonders beim Lombard und bei… …
10Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …