aktive veredelung
1Aktive Veredelung — Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren bei dem Vor oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter/endbearbeitet ( veredelt ) zu werden, und anschließend wieder in den… …
2aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… …
3Veredelung — I. Begriff:Produktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere… …
4Passive Veredelung — Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren bei dem Vor oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter/endbearbeitet ( veredelt ) zu werden, und anschließend wieder in den… …
5Freigutveredelung — ⇡ aktive Veredelung …
6Zollveredelungsverkehr — ⇡ aktive Veredelung, ⇡ passive Veredelung,⇡ Veredelungsverkehr …
7Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… …
8Zollrechtlich freier Verkehr — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer… …
9Veredelungsverkehr — Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Vor oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter /endbearbeitet ( veredelt ) zu werden, und anschließend wieder in den… …
10Zollverfahren — nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. Nichtgemeinschaftswaren, also solche Waren, bei denen der Abgangs oder Zielort der Sendung nicht in der Europäischen… …