öffentlich machen

  • 1öffentlich — ọ̈f·fent·lich Adj; 1 so, dass jeder daran teilnehmen, zuhören und seine Meinung dazu sagen kann ↔ geheim <ein Vertrag, Wahlen, ein Auftritt; öffentlich auftreten, öffentlich abstimmen; etwas öffentlich bekannt geben, erklären; etwas ist… …

    Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • 2Öffentlich-rechtliches Fernsehen — Mit dem Begriff öffentlich rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung, Organisation, Aufgaben 2… …

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  • 3öffentlich — alltäglich; publik; plain vanilla; geläufig; vertraut; allgemein bekannt; gewohnt * * * öf|fent|lich [ œfn̩tlɪç] <Adj.>: 1. a) für alle hörbar, sichtbar; nicht geheim: ei …

    Universal-Lexikon

  • 4Öffentlich rechtliche Stiftung — Dieser Artikel behandelt die Stiftung als juristische Person. Stiftung nennt man aber auch die Schaffung eines Wappens, einer Flagge oder eines Ehrenzeichens. Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl von Vereinen, die die Bezeichnung Stiftung im… …

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  • 5öffentlich — 1. in/vor aller Öffentlichkeit, nicht geheim, vor allen Leuten, vor aller Augen/Welt; (bildungsspr.): coram publico, publik; (bildungsspr. veraltend): publice. 2. für alle benutzbar/zugänglich. 3. a) allgemein. b) gemeindlich, kommunal, staatlich …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 6öffentlich bekannt geben — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; ankünden; avisieren; …

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  • 7Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten — Logo Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren und Teilnehmerverwaltung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht… …

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  • 8Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland — Logo Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren und Teilnehmerverwaltung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht… …

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  • 9bekannt machen — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden …

    Universal-Lexikon

  • 10bekannt machen — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …

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