(behördliche einstweilige)

  • 1Behördliche Bewilligung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei …

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  • 2Behördliche Genehmigung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei …

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  • 3Verfassungsbeschwerde — Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, mit dem Personen vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können. In …

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  • 4Zensur in der Bundesrepublik Deutschland — Teilnehmerin einer Demonstration gegen geplante Internetsperren in Berlin (2009) …

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  • 5Verfügung — Verordnung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Richtlinie; Dekret; Kodex; Gebot; …

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  • 6Inkassounternehmen — Ein Inkassounternehmen, umgangssprachlich Inkassobüro genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt „gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen“.… …

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  • 7Widerspruch (Recht) — Der Begriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet in der deutschen juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die… …

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  • 8Baueinstellung — Baueinstellung, Unterbrechung des begonnenen Baues einer Eisenbahn oder einzelner zur Bahnanlage gehöriger Bauwerke. Durch behördliche Verfügung kann die B. angeordnet werden, wenn für den Bau die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt wurde… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 9Negativattest — Unter Negativattest werden in Deutschland verschiedene behördliche Bescheinigungen verstanden. Schriftliche Bescheinigung des Jugendamtes nach § 59 a SGB VIII an die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratete Mutter, wonach diese mit dem Vater… …

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  • 10Veräußerungsverbot — Ver|äu|ße|rungs|ver|bot, das (Rechtsspr.): gesetzliches Verbot, bestimmte Gegenstände zu veräußern. * * * Ver|äußerungsverbot,   die gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Versagung einer an sich zulässigen Verfügung (Verfügungsbeschränkung) …

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